Die Mappe soll 20 – 30 eigene Arbeiten beinhalten. Diese sollten nicht älter als zwei Jahre und mehrheitlich in der Freizeit entstanden sein.
Folgende Angaben zeigen, was in der Mappe abgegeben werden kann – es muss aber nicht von allem etwas dabei sein.
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Zeichnung: Bleistift- und/oder Buntstiftzeichnung
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Malerei: Arbeiten in beliebiger Technik (z.B. Aquarell, Ölfarbe, Tusche)
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Fotografie: Schwarz-Weiss und/oder Farbe
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Plastische Arbeiten: Figuren aus Ton, Gips, Holz oder Papier (bitte als Foto der Mappe beilegen)
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Grafik: abstrakte oder gegenständliche Kompositionen
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Collage: Kompositionen aus Zeitschriften
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Computerarbeiten: Bildbearbeitungen, Kurzfilme
Die Mappe darf das Format 60 x 80 cm nicht überschreiten und muss aussen mit Name und Adresse versehen sein. Die Mappen werden nur zum Aufnahmeverfahren zugelassen, wenn bis zum Abgabetermin der Betrag für die Mappenansicht bezahlt wurde – bitte Zahlungsbeleg der Mappe beilegen.