Allgemeine Geschäftsbedingungen Gestalterischer Vorkurs

Anwendungsbereich und Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten der Kunstschule Liechtenstein, Churerstrasse 60, 9485 Nendeln und der KursteilnehmerInnen in Bezug auf Leistungen, welche die Kunstschule Liechtenstein im Bereich des Gestalterischen Vorkurses erbringt. Diese AGB gelten mit Ausnahme einschlägiger angebotsspezifischer Regelungen ausschliesslich. Von den AGB abweichende Regelungen müssen - mit Ausnahme einschlägiger zur Anwendung kommenden angebotsspezifischer Regelungen - schriftlich vereinbart und mit einem Hinweis versehen werden, dass eine Abweichung zu den AGB gewünscht ist. Die AGB sind auf der Seite www.kunstschule.li abrufbar.

 

Anmeldungen zum Gestalterischen Vorkurs der Kunstschule Liechtenstein

Wer die Aufnahmeprüfung bestanden hat, wird darüber benachrichtigt und eingeladen, sich schriftlich anzumelden. Für die Anmeldung ist das offizielle Formular der Kunstschule Liechtenstein zu verwenden.
 

Anzahlung

Mit der Anmeldung ist ein nicht rückerstattbarer Beitrag von CHF 500 als Anzahlung an das Schulgeld zu leisten. Sobald dieser Betrag bei der Kunstschule Liechtenstein eingegangen ist, gilt der Schüler bzw. die Schülerin als angemeldet. Die Anzahlung wird in keinem Fall rückerstattet, jedoch an das Schulgeld angerechnet.

 

Schulgeld und Zahlungsmodus

Das Schulgeld für das Schuljahr beträgt CHF 9’000

 

  • Für Personen mit Wohnsitz im EWR-/EU-Raum wird derzeit vom Amt für Berufsbildung (ABB) ein Förderbeitrag in Höhe von CHF 6'500 übernommen. Der Differenzbetrag in Höhe von CHF 2'500 ist nach Beendigung der Probezeit zur Gänze fällig.

  • Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist das volle Schulgeld zu entrichten, zahlbar in 2 Raten zu je CHF 4‘500, die erste Rate nach Beendigung der Probezeit und die zweite Rate mit Beginn des 2. Semesters. Regelungen betreffend einer allfälligen Kostenübernahme von Schweizer Wohnsitzkantonen sind direkt zu klären.

                                                                                                                         

Für Abwesenheiten zufolge Ferien, Krankheit, Praktika und Dispensation werden keine Schulgeldreduktionen gewährt.

Im Falle eines Zahlungsverzuges können seitens der Kunstschule Liechtenstein Mahnspesen in Höhe von CHF 10.00 pro Mahnung in Rechnung gestellt werden. Nach der 2. Mahnung wird der geschuldete Betrag gerichtlich eingefordert.

Eine Nichtbezahlung der in Rechnung gestellten Gebühren trotz Fälligkeit berechtigt die Kunstschule Liechtenstein zum Ausschluss vom Unterricht oder zur Nichtausgabe des Zeugnisses. Der Anspruch auf die Teilnahmegebühr wird dadurch nicht berührt.

 

Weitere Auslagen

Materialgebühren:

Für Unterrichtsmaterial, Lizenzkosten und Ausstellungsbesuche/Exkursionen ist zusätzlich mit Aufwänden von ca. CHF 2'000 zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Herbst- und Frühjahrssemester.

 

Studienreise:

Im Rahmen des Unterrichts wird eine 2wöchige Studienreise durchgeführt. Diese wird über das ERASMUS+ Programm finanziert und ist somit für die SchülerInnen kostenfrei. Die Teilnahme ist verpflichtend.

 

 

Austritt während der Probezeit

Die Probezeit dauert bis zu den Herbstferien. Bei Austritt während der Probezeit ist das bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufene Schulgeld pro rata temporis zu begleichen. Ebenso sind die Kosten für die Grundausstattung sowie bereits benötigtes Unterrichtsmaterial zu begleichen.

 

Austritt nach der Probezeit

Bei einem Austritt nach der Probezeit sind das gesamte Schulgeld sowie die bis zum Zeitpunkt des Austritts angefallenen Materialgebühren zu entrichten. Diese Regelung gilt auch, wenn der Schüler bzw. die Schülerin aus disziplinarischen Gründen von der Schule verwiesen wird. 

 

Ausschluss aus dem Gestalterischen Vorkurs

Die Kunstschule Liechtenstein kann den Ausschluss aus dem Gestalterischen Vorkurs aussprechen, insbesondere bei

·    fehlendem Zahlungseingang der Studien- oder Materialgebühr
·    aus disziplinarischen Gründen, z.B. bei wiederholten oder groben Verstössen gegen die Schul- und Unterrichtsordnung. 

 

Haftung und Versicherung

Die Kunstschule Liechtenstein übernimmt keine Haftung für Unfälle und Sachschäden jeglicher Art, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitenden der Kunstschule Liechtenstein beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. Jeglicher Gebrauch von im Rahmen des Unterrichts zur Verfügung gestellter Materialien, Software oder Hardware zu anderen als den Unterrichts-/Weiterbildungszwecken ist verboten und bedarf einer Genehmigung der Kunstschule Liechtenstein.

Für etwaige Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) haben der Schüler/die Schülerin oder der jeweilige gesetzliche Vertreter selbst Sorge zu tragen. 

 

Schul- und Unterrichtsordnung

Im Rahmen der Teilnahme am Gestalterischen Vorkurs haben die SchülerInnen der Schul- und Unterrichtsordnung Folge zu leisten. Diese gilt für den Unterricht vor Ort, bei externen Veranstaltungen und Exkursionen sowie bei allfälliger Anwesenheit in den Räumlichkeiten der Kunstschule ausserhalb des Unterrichts. 

Die Schul- und Unterrichtsordnung wird in der Einführungswoche mit den SchülerInnen besprochen bzw. bei Minderjährigen auch den Erziehungsberechtigten zur Kenntnisnahme zugestellt.

 

Urheber-/Nutzungsrecht an den Arbeiten von Schülerinnen und Schülern

Die im Unterricht entstandenen Arbeiten stehen in der Regel im Eigentum des Schülers/der Schülerin.

Die Kunstschule Liechtenstein behält sich jedoch das Recht vor, im Rahmen des Unterrichts entstandene Arbeiten für eigene Zwecke zu veröffentlichen, sei es in digitaler oder gedruckter Form.

Bei Auftragsarbeiten für Kooperationspartner der Kunstschule Liechtenstein liegt das Nutzungsrecht jedoch beim Auftraggeber. Über solche Aufträge werden die Schülerinnen und Schüler im Unterricht vorgängig informiert.
 

An der Kunstschule Liechtenstein verbliebene Arbeiten werden nach Ende des Schuljahres nicht weiter aufbewahrt.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Unterrichts- und Veranstaltungsangeboten ist der Sitz der Kunstschule Liechtenstein, Vaduz, Liechtenstein. Auf mit der Kunstschule Liechtenstein abgeschlossene Verträge ist Liechtensteiner Recht anwendbar.

 

Datenschutzerklärung

Die Kunstschule Liechtenstein verweist zudem auf ihre Datenschutzerklärung, welche unter www.kunstschule.li/datenschutz gesondert abrufbar ist und an dieser Stelle nochmals insbesondere auf den Punkt Foto- und Videoaufnahmen.

 

Foto- und Videoaufnahmen

Die Kunstschule Liechtenstein hat ein Interesse daran, vom Unterricht oder sonstigen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Gestalterischen Vorkurs durchgeführt werden, Aufnahmen in Bild, Video und/oder Ton zu erstellen.

Diese werden unter anderem auf der Website der Kunstschule Liechtenstein veröffentlicht. Darüber hinaus werden derartige Aufnahmen auch für Marketing- und PR-Zwecke verwendet und können in Sozialen Medien, wie z.B. Facebook, You-Tube udgl. sowie in den lokalen Zeitungen veröffentlicht werden.

 

Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Basis des Art. 6 Abs 1 lit. a) DSGVO aufgrund der Einwilligung der Teilnehmerin/des Teilnehmers, welche bei der Anmeldung abgefragt wird.

Eine bereits erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.