Inhalt
AGB Freizeitangebot
Anwendungsbereich und Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten der Kunstschule Liechtenstein, Churerstrasse 60, 9485 Nendeln und der KursteilnehmerInnen in Bezug auf Leistungen, welche die Kunstschule Liechtenstein im Bereich ihres Freizeitangebotes erbringt. Diese AGB gelten mit Ausnahme einschlägiger angebotsspezifischer Regelungen ausschliesslich. Von den AGB abweichende Regelungen müssen – mit Ausnahme einschlägiger zur Anwendung kommenden angebotsspezifischer Regelungen – schriftlich vereinbart und mit einem Hinweis versehen werden, dass eine Abweichung zu den AGB gewünscht ist. Die AGB sind auf der Seite www.kunstschule.li abrufbar.
Anmeldungen zu Angeboten der Kunstschule Liechtenstein
Anmeldungen können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Website erfolgen und sind verbindlich. Es wird eine automatisierte Anmeldebestätigung versandt. Bei einer begrenzten Teilnehmeranzahl für den angemeldeten Unterricht werden die Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang gereiht. Die Kunstschule Liechtenstein ist frei, Anfragen und Anmeldungen abzulehnen, es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Erbringung von Leistungen der Kunstschule Liechtenstein. Anmeldeschluss ist spätestens 12 Tage vor Unterrichtsbeginn.
Leistungsinhalt und Absagen seitens der Kunstschule Liechtenstein
Inhalt und Umfang der einzelnen Freizeitangebote sowie die Höhe der jeweiligen Entgelte ergeben sich aus den Beschreibungen auf der Website, in der Kursbroschüre, auf Flyern und ähnlichem. Die Kunstschule Liechtenstein behält sich vor, die angebotene Leistung insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder Verhinderung der bzw. des Lehrenden, zu verschieben oder abzusagen bzw. die angegebenen Lehrenden durch andere zu ersetzen. Bei Verhinderung einer/eines Lehrenden wird sich die Kunstschule Liechtenstein bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Refundierung von Teilen der Teilnahmegebühr. Aus Terminverschiebungen während des laufenden Semesters können keine Ansprüche der Teilnehmerinnen oder Teilnehmer abgeleitet werden.
Teilnahmegebühr und Zahlungsmodalitäten
Die Teilnahmegebühr sowie die darin enthaltenen Leistungen und Materialien sind für jedes Angebot gesondert ausgewiesen. Die Verrechnung erfolgt mehrwertsteuerfrei nach Erreichen der jeweilig erforderlichen Mindestteilnehmerzahl. Allfällige Rabatte sind nicht mit anderen Rabatten kumulierbar, es wird jedoch der höchste Rabatt in Abzug gebracht. Die Zahlung der Teilnahmegebühr hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung spesenfrei auf das angegebene Konto zu erfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges können seitens der Kunstschule Liechtenstein Mahnspesen in Höhe von CHF 10.00 pro Mahnung in Rechnung gestellt werden. Nach der 2. Mahnung wird der geschuldete Betrag gerichtlich eingefordert. Eine Nichtbezahlung der in Rechnung gestellten Teilnahmegebühr trotz Fälligkeit berechtigt die Kunstschule Liechtenstein zum Ausschluss von Leistungen im Bereich des Freizeitangebotes inklusive der gebuchten. Der Anspruch auf die Teilnahmegebühr wird dadurch nicht berührt.
Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch
Ein Rücktritt von der Teilnahme von gebuchten Angeboten bis zu 12 Tagen vor Beginn der Veranstaltung kann kostenfrei erfolgen, sofern für das gebuchte Angebot keine gesonderten Bedingungen gelten. Bei Rücktritt bis zu 2 Tage vor Beginn werden 50% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt, danach ist das volle Entgelt entsprechend den vereinbarten Zahlungsmodalitäten zur Zahlung fällig. In Ausnahmefällen kann die Kunstschule Liechtenstein eine fällige Teilnahmegebühr anteilig refundieren bzw. erlassen, wobei hierauf kein Rechtsanspruch besteht. Das unentschuldigte Nichterscheinen zu Beginn des Unterrichts wird als Rücktritt gewertet. In diesem Fall wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt und die Kunstschule Liechtenstein ist berechtigt, den Platz an jemand anderen zu vergeben. Nur bei ordnungsgemässem Rücktritt oder ordnungsgemässer Stornierung einer Leistung im Bereich der Weiterbildung wird die bereits geleistete Teilnahmegebühr in entsprechender Höhe rückerstattet. Weder eine Rückerstattung noch ein Erlass der Teilnahmegebühr erfolgt bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer. Gleiches gilt für Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die wegen Missachtung von Vorschriften oder störendem Verhalten von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer wird ohne zusätzliche Kosten akzeptiert, falls die geforderten Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Etwaige persönliche Ermässigungen gelten jedoch nicht automatisch für die Ersatzteilnehmerin oder den Ersatzteilnehmer.
Nutzungsrecht an entstandenen Arbeiten
Die Kunstschule Liechtenstein behält sich vor, im Unterricht entstandene Arbeiten der Teilnehmenden zu dokumentieren und für eigene Zwecke in digitaler oder gedruckter Form zu veröffentlichen. Die Arbeiten sind nach Unterrichtsabschluss mitzunehmen. An der Kunstschule Liechtenstein verbliebene Arbeiten werden nach Ende des Semesters nicht weiter aufbewahrt.
Haftung und Versicherung
Die Kunstschule Liechtenstein übernimmt keine Haftung für Unfälle und Sachschäden jeglicher Art, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kunstschule Liechtenstein beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. Jeglicher Gebrauch von im Rahmen des Unterrichts zur Verfügung gestellter Materialien, Software oder Hardware zu anderen als den Unterrichts-/Weiterbildungszwecken ist verboten und bedarf einer Genehmigung der Kunstschule Liechtenstein. Für etwaige Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) haben die Teilnehmer und Teilnehmerinnen selbst Sorge zu tragen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Unterrichts- und Veranstaltungsangeboten ist der Sitz der Kunstschule Liechtenstein, Vaduz, Liechtenstein. Auf mit der Kunstschule Liechtenstein abgeschlossene Verträge ist Liechtensteinisches Recht anwendbar.
Datenschutzerklärung
Die Kunstschule Liechtenstein verweist zudem auf ihre Datenschutzerklärung, welche unter www.kunstschule.li/datenschutz gesondert abrufbar ist und an dieser Stelle insbesondere nochmals auf den Punkt Foto- und Videoaufnahmen.
Foto- und Videoaufnahmen
Gelegentlich entstehen im Unterricht Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmende abgebildet sind bzw. aufgenommen werden. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Basis des Art. 6 Abs 1 lit. a) DSGVO aufgrund der Einwilligung der Teilnehmerin/des Teilnehmers bzw. der/des Erziehungsberechtigten, welche bei der Anmeldung abgefragt wird. Mit Ihrer Einwillligung zu Foto- und Videoaufzeichnungen kann dieses Bild- und/oder Videomaterial zu Marketingzwecken z.B. auf der Website der Kunstschule Liechtenstein, in sozialen Medien (wie z.B. Facebook, YouTube und dergleichen) genutzt werden. Gegebenenfalls wird es auch für die Erstellung von (Print-)Publikationen (wie z.B. Broschüren, Festschriften, Plakate udgl.), für Inserat- und PR-Schaltungen in für die Kunstschule Liechtenstein geeigneten Medien (wie z.B. in Magazinen, Zeitschriften oder lokalen Zeitungen) oder für Dia-Shows verwendet. Die Nutzung erfolgt nur im für den Unternehmenszweck erforderlichen Ausmass und in nachvollziehbarer Art und Weise, sowie unter Einhaltung entsprechender technisch-organisatorischer Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Daten. Das allenfalls zu Ihrer Person bzw. Ihres Kindes angefertigte Bild-/Videomaterial (samt Audioaufnahmen) wird so lange gespeichert, wie dies für die Zwecke, zu denen es verarbeitet wird, erforderlich ist. Insbesondere ist die Speicherdauer abhängig von der Art der Abbildung (Personenanzahl, abgebildete Umgebung), dem Rahmen, innerhalb dessen die Aufnahme getätigt wurde, der Eignung zur Darstellung der Geschichte der Kunstsschule Liechtenstein, der Eignung zur Verwendung bei Jubiläen und Festschriften, der Eignung zur Verwendung auf der Website und in sozialen Medien/Netzwerken sowie auf YouTube u.ä. sowie der Eignung zur Archivierung. Sofern das Foto- oder Videomaterial für die Erstellung von Broschüren, Plakaten oder Presseeinschaltungen verwendet wird, werden diese personenbezogenen Daten an die entsprechenden Medien- und Kooperationspartner bzw. die beauftragten Druckereien übermittelt. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
AGB Gestalterischer Vorkurs
Anwendungsbereich und Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten der Kunstschule Liechtenstein, Churerstrasse 60, 9485 Nendeln und der KursteilnehmerInnen in Bezug auf Leistungen, welche die Kunstschule Liechtenstein im Bereich des Gestalterischen Vorkurses erbringt. Diese AGB gelten mit Ausnahme einschlägiger angebotsspezifischer Regelungen ausschliesslich. Von den AGB abweichende Regelungen müssen – mit Ausnahme einschlägiger zur Anwendung kommenden angebotsspezifischer Regelungen – schriftlich vereinbart und mit einem Hinweis versehen werden, dass eine Abweichung zu den AGB gewünscht ist. Die AGB sind auf der Seite www.kunstschule.li abrufbar.
Anmeldungen zum Gestalterischen Vorkurs der Kunstschule Liechtenstein
Wer die Aufnahmeprüfung bestanden hat, wird darüber benachrichtigt und eingeladen, sich schriftlich anzumelden. Für die Anmeldung ist das offizielle Formular der Kunstschule Liechtenstein zu verwenden.
Anzahlung
Mit der Anmeldung ist ein nicht rückerstattbarer Beitrag von CHF 500.00 als Anzahlung an das Schulgeld zu leisten. Sobald dieser Betrag bei der Kunstschule Liechtenstein eingegangen ist, gilt der Schüler bzw. die Schülerin als angemeldet. Die Anzahlung wird in keinem Fall rückerstattet, jedoch an das Schulgeld angerechnet.
Schulgeld und Zahlungsmodus
Das Schulgeld für das Schuljahr beträgt CHF 10'000.00
- Für Personen mit Wohnsitz im EWR/EU-Raum wird derzeit vom Amt für Berufsbildung (ABB) ein Förderbeitrag in Höhe von CHF 6'500.00 übernommen. Der Differenzbetrag in Höhe von CHF 3'500.00 ist nach Beendigung der Probezeit zur Gänze fällig.
- Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb EWR/EU‑Raum ist das volle Schulgeld zu entrichten, zahlbar in 2 Raten zu je CHF 5'000.00, die erste Rate nach Beendigung der Probezeit und die zweite Rate mit Beginn des 2. Semesters. Regelungen betreffend einer allfälligen Kostenübernahme von Schweizer Wohnsitzkantonen sind direkt zu klären.
Für Abwesenheiten zufolge Ferien, Krankheit, Praktika und Dispensation werden keine Schulgeldreduktionen gewährt. Im Falle eines Zahlungsverzuges können seitens der Kunstschule Liechtenstein Mahnspesen in Höhe von CHF 10.00 pro Mahnung in Rechnung gestellt werden. Nach der 2. Mahnung wird der geschuldete Betrag gerichtlich eingefordert. Eine Nichtbezahlung der in Rechnung gestellten Gebühren trotz Fälligkeit berechtigt die Kunstschule Liechtenstein zum Ausschluss vom Unterricht oder zur Nichtausgabe des Zeugnisses. Der Anspruch auf die Teilnahmegebühr wird dadurch nicht berührt.
Weitere Auslagen
Materialgebühren Für Unterrichtsmaterial, Lizenzkosten und Ausstellungsbesuche/Exkursionen ist zusätzlich mit Aufwänden von ca. CHF 2'000.00 zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Herbst- und Frühjahrssemester. Im Rahmen des Unterrichts wird eine 2-wöchige Studienreise durchgeführt. Diese wird über das ERASMUS+ Programm finanziert und ist somit für die Schüler:innen kostenfrei. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Austritt während der Probezeit
Die Probezeit dauert bis zu den Herbstferien. Bei Austritt während der Probezeit ist das bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufene Schulgeld pro rata temporis zu begleichen. Ebenso sind die Kosten für die Grundausstattung sowie bereits benötigtes Unterrichtsmaterial zu begleichen.
Austritt nach der Probezeit
Bei einem Austritt nach der Probezeit sind das gesamte Schulgeld sowie die bis zum Zeitpunkt des Austritts angefallenen Materialgebühren zu entrichten. Diese Regelung gilt auch, wenn der Schüler bzw. die Schülerin aus disziplinarischen Gründen von der Schule verwiesen wird.
Ausschluss aus dem Gestalterischen Vorkurs
Die Kunstschule Liechtenstein kann den Ausschluss aus dem Gestalterischen Vorkurs aussprechen, insbesondere bei
- fehlendem Zahlungseingang der Studien- oder Materialgebühraus
- disziplinarischen Gründen, z.B. bei wiederholten oder groben Verstössen gegen die Schul- und Unterrichtsordnung.
Haftung und Versicherung
Die Kunstschule Liechtenstein übernimmt keine Haftung für Unfälle und Sachschäden jeglicher Art, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitenden der Kunstschule Liechtenstein beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen. Jeglicher Gebrauch von im Rahmen des Unterrichts zur Verfügung gestellter Materialien, Software oder Hardware zu anderen als den Unterrichts-/Weiterbildungszwecken ist verboten und bedarf einer Genehmigung der Kunstschule Liechtenstein. Für etwaige Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) haben der Schüler/die Schülerin oder der jeweilige gesetzliche Vertreter selbst Sorge zu tragen.
Schul- und Unterrichtsordnung
Im Rahmen der Teilnahme am Gestalterischen Vorkurs haben die Schüler:innen der Schul- und Unterrichtsordnung Folge zu leisten. Diese gilt für den Unterricht vor Ort, bei externen Veranstaltungen und Exkursionen sowie bei allfälliger Anwesenheit in den Räumlichkeiten der Kunstschule ausserhalb des Unterrichts. Die Schul- und Unterrichtsordnung wird in der Einführungswoche mit den Schüler:innen besprochen bzw. bei Minderjährigen auch den Erziehungsberechtigten zur Kenntnisnahme zugestellt.
Urheber-/Nutzungsrecht an den Arbeiten von Schüler:innen
Die im Unterricht entstandenen Arbeiten stehen in der Regel im Eigentum des Schülers/der Schülerin. Die Kunstschule Liechtenstein behält sich jedoch das Recht vor, im Rahmen des Unterrichts entstandene Arbeiten für eigene Zwecke zu veröffentlichen, sei es in digitaler oder gedruckter Form. Bei Auftragsarbeiten für Kooperationspartner der Kunstschule Liechtenstein liegt das Nutzungsrecht jedoch beim Auftraggeber. Über solche Aufträge werden die Schüler:innen im Unterricht vorgängig informiert. An der Kunstschule Liechtenstein verbliebene Arbeiten werden nach Ende des Schuljahres nicht weiter aufbewahrt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Unterrichts- und Veranstaltungsangeboten ist der Sitz der Kunstschule Liechtenstein, Vaduz, Liechtenstein. Auf mit der Kunstschule Liechtenstein abgeschlossene Verträge ist Liechtensteiner Recht anwendbar.
Datenschutzerklärung
Die Kunstschule Liechtenstein verweist zudem auf ihre Datenschutzerklärung, welche unter www.kunstschule.li/datenschutz gesondert abrufbar ist und an dieser Stelle nochmals insbesondere auf den Punkt Foto- und Videoaufnahmen.
Foto- und Videoaufnahmen
Die Kunstschule Liechtenstein hat ein Interesse daran, vom Unterricht oder sonstigen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Gestalterischen Vorkurs durchgeführt werden, Aufnahmen in Bild, Video und/oder Ton zu erstellen. Diese werden unter anderem auf der Website der Kunstschule Liechtenstein veröffentlicht. Darüber hinaus werden derartige Aufnahmen auch für Marketing- und PR-Zwecke verwendet und können in Sozialen Medien, wie z.B. Facebook, YouTube udgl. sowie in den lokalen Zeitungen veröffentlicht werden.Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Basis des Art. 6 Abs 1 lit. a) DSGVO aufgrund der Einwilligung der Teilnehmerin/des Teilnehmers, welche bei der Anmeldung abgefragt wird. Eine bereits erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.